Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft. In diesem Kontext spielen Photovoltaikanlagen eine immer größere Rolle. Eine interessante Entwicklung in diesem Bereich betrifft die Nutzung von Flächen entlang von Bahnstrecken für die Errichtung solcher Anlagen. Doch was bedeutet es, wenn von privilegierten Flächen die Rede ist, und wie gestaltet sich die Beteiligung der Gemeinden an der Planung?
Was sind privilegierte Flächen?
Gemäß dem „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht“ werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen bevorzugt behandelt, wenn sie entlang von mehrgleisigen Bahnstrecken errichtet werden. Diese Privilegierung gilt für Flächen, die sich maximal 200 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt befinden. Eine spezifische Bebauungsplanung ist für Projekte auf diesen Flächen nicht erforderlich, allerdings werden im Genehmigungsverfahren öffentliche Interessen und raumordnerische Ziele geprüft.
Der Unterschied zwischen einem 200 Meter und 500 Meter Korridor
Im Kontext der Flächenentwicklung entlang von Bahnstrecken ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem 200 Meter und 500 Meter Korridor zu verstehen. Innerhalb eines Korridors von 200 Metern gilt der Bereich als privilegierte Fläche. Das bedeutet, dass dort die Errichtung von Photovoltaikanlagen ohne spezifischen Bebauungsplan möglich ist. Alles darüber hinaus bis zu 500 Metern wird zwar nicht als privilegiert angesehen, ist jedoch gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderfähig nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren. Es ist daher eine wesentliche Ausweitung der potenziell nutzbaren Flächen für die Photovoltaik, die dazu beiträgt, mehr erneuerbare Energien zu erzeugen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Beteiligung der Gemeinden an der Planung
Die Gemeinden spielen eine entscheidende Rolle bei der Ausweisung von Flächen für die Solarenergienutzung entlang von Bahnstrecken. Sie haben das letzte Wort darüber, ob eine Solarfreifläche als „Sondergebiet Freiflächen PV-Anlage“ oder „Sondergebiet Solarenergienutzung“ ausgewiesen wird. Obwohl die Gemeinden das Recht haben, über die Nutzung dieser Flächen zu entscheiden, wird dringend empfohlen, dass sie dem Klimaschutzziel und den Möglichkeiten zur Erweiterung der erneuerbaren Energieerzeugung entlang von Bahnstrecken entsprechen.