Der 200-Meter-Korridor entlang von mehrgleisigen Bahnstrecken ist ein zentraler Baustein für den beschleunigten Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. Flächen in diesem Bereich gelten seit Januar 2023 als privilegierte Standorte – mit erheblichen Vorteilen für Projektträger und Flächeneigentümer.
Rechtsgrundlage: § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB
Das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht“ (BGBl. 2023 I Nr. 6) stuft Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Flächen bis 200 Meter vom äußeren Gleisrand als privilegierte Vorhaben ein. Konkret bedeutet das:
- Kein Bebauungsplan erforderlich – die Baugenehmigung kann direkt beantragt werden
- Keine Gemeinderatszustimmung nötig – bei Erfüllung aller Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch
- Erhebliche Zeit- und Kostenersparnis gegenüber dem regulären Planungsweg
Bedingungen und Einschränkungen
Die Privilegierung gilt nicht bedingungslos. Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob öffentliche Interessen betroffen sind. Relevante Prüfkriterien sind insbesondere:
- Sicherheit des Bahnverkehrs und Betriebsabläufe
- Natur- und Artenschutzrecht (z. B. FFH-Gebiete, Vogelschutz)
- Raumordnungsziele und Landschaftsschutz
Zugunsten von PV-Anlagen spricht dabei, dass der Gesetzgeber erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse beimisst, das sich in der Schutzgüterabwägung regelmäßig durchsetzt.
Flächenpotenzial
Das deutsche Bahnnetz umfasst rund 33.300 Kilometer. Ein 200-Meter-Korridor auf beiden Seiten ergibt rechnerisch etwa 1.332.000 Hektar potenziell nutzbare Fläche. Mit den aktuellen Ausschreibungsvolumina von 9,9 GW jährlich (2025–2029) für Freiflächen-PV sind die Rahmenbedingungen für Projektentwickler so attraktiv wie nie.
Zusammenfassung
- Privilegiert nach § 35 BauGB: Kein Bebauungsplan nötig, direkte Baugenehmigung, kein Gemeinderatsvorbehalt.
- Überragendes öffentliches Interesse: PV-Anlagen genießen Vorrang in der Abwägung.
- Enormes Flächenpotenzial: Rund 1,33 Mio. Hektar entlang des 33.300-km-Bahnnetzes.
- Einschränkungen: Bahnsicherheit, Naturschutz und Raumordnung werden weiterhin geprüft.