Neben dem privilegierten 200-Meter-Korridor hat der Gesetzgeber einen erweiterten Bereich von 200 bis 500 Metern Entfernung zur Bahnstrecke für die Photovoltaik geöffnet. Dieser Bereich ist zwar nicht privilegiert, bietet aber über das EEG-Ausschreibungsverfahren gute Fördermöglichkeiten.
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Rechtlicher Rahmen: § 48 EEG
Flächen im 500-Meter-Korridor entlang mehrgleisiger Bahnstrecken sind gemäß § 48 EEG nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren förderfähig. Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen können staatliche Förderungen erhalten, was die wirtschaftliche Umsetzung erleichtert. Die jährlichen Ausschreibungsvolumina für Freiflächen-PV liegen in den Jahren 2025 bis 2029 bei 9,9 GW pro Jahr, ein starkes Signal für Projektentwickler.
Unterschied zum 200-Meter-Korridor
Der wesentliche Unterschied: Im 500-Meter-Korridor ist eine Bebauungsplanung erforderlich. Die Gemeinden entscheiden, ob und wie Flächen für Photovoltaik ausgewiesen werden. Anders als im 200-Meter-Bereich gibt es keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Die kommunale Planungshoheit bleibt bestehen.
Erheblich vergrößertes Flächenpotenzial
Die Erweiterung von 200 auf 500 Meter hat das bundesweite Flächenpotenzial entlang von Autobahnen und Bahnstrecken von gut 2 Millionen Hektar auf über 4,8 Millionen Hektar mehr als verdoppelt. Allein entlang des 33.300 Kilometer langen Bahnnetzes ergibt sich ein enormes Potenzial für die solare Energieerzeugung.
Für Flächeneigentümer bedeutet das: Auch Grundstücke, die nicht direkt an der Bahnstrecke liegen, sondern bis zu 500 Meter entfernt, lassen sich für Photovoltaik nutzen. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde dem Bebauungsplan zustimmt und die Fläche die Ausschreibungskriterien erfüllt.
Zusammenfassung: 500 Meter vs. 200 Meter Korridor
- Nicht privilegiert: Bebauungsplanung erforderlich. Gemeinden entscheiden über die Flächennutzung.
- EEG-Förderung: Förderfähig nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren (§ 48 EEG). 9,9 GW jährliches Ausschreibungsvolumen.
- Flächenpotenzial: Erweiterung auf über 4,8 Mio. Hektar bundesweit (Autobahnen und Bahnstrecken zusammen).
- Für Eigentümer: Auch Flächen bis 500 Meter Entfernung zur Bahnstrecke kommen für gute Pachtpreise in Frage.