Gleisanlagen

Photovoltaik an einspurigen oder mehrspurigen Gleisen

Photovoltaikanlagen an einspurigen oder mehrspurigen Gleisen: Was bei der Streckenart rechtlich gilt

Aktualisiert am 8. Mai 2026

Die Privilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gilt ausschließlich für mehrgleisige Bahnstrecken. Für Flächen an einspurigen Gleisen gelten andere Regeln. Dieser Artikel zeigt die Unterschiede.

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Mehrgleisige Bahnstrecken: Volle Privilegierung

Entlang mehrgleisiger Bahnstrecken greifen alle Vorteile des Gesetzespakets:

  • 200-Meter-Korridor: Privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB. Kein Bebauungsplan nötig, direkte Baugenehmigung, kein Gemeinderatsvorbehalt.
  • 500-Meter-Korridor: EEG-förderfähig nach Ausschreibung. Bebauungsplan erforderlich, Gemeinde entscheidet.

Zudem genießen PV-Anlagen an mehrgleisigen Bahnstrecken ein überragendes öffentliches Interesse, das sich in der Abwägung regelmäßig gegenüber anderen Belangen durchsetzt.

Einspurige Gleise: Keine Privilegierung

Für Photovoltaikanlagen entlang einspuriger Gleise gelten derzeit keine spezifischen Privilegien oder EEG-Förderungen. Das "Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht" beschränkt die Privilegierung bewusst auf mehrgleisige Bahnstrecken und mehrspurige Autobahnen.

Das bedeutet aber kein Verbot. Projekte an einspurigen Gleisen lassen sich über den regulären Weg realisieren, also mit Bebauungsplan und Zustimmung der Gemeinde. Die Machbarkeit hängt von individuellen Faktoren ab:

  • Energiepotenzial und Sonneneinstrahlung der konkreten Fläche
  • Naturschutzrechtliche Belange und Umweltauswirkungen
  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit ohne EEG-Ausschreibungsförderung
  • Bereitschaft der Gemeinde zur Aufstellung eines Bebauungsplans

Ausblick

Angesichts des Ausbauziels von 22 GW Solarleistung pro Jahr ab 2026 ist nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber die Privilegierung in Zukunft auf weitere Streckentypen ausweitet. Bislang gibt es dazu jedoch keine konkreten Gesetzesinitiativen.

Zusammenfassung

  • Mehrgleisige Bahnstrecken: Volle Privilegierung im 200-Meter-Korridor, EEG-Förderung im 500-Meter-Korridor.
  • Einspurige Gleise: Keine Privilegierung, keine EEG-Sonderförderung. Projekte sind möglich, erfordern aber Bebauungsplan und Gemeindezustimmung.
  • Kein Verbot: Fehlende Privilegierung bedeutet nicht, dass PV-Anlagen an einspurigen Gleisen unmöglich sind. Nur der Genehmigungsweg ist aufwendiger.