EEG-Korridor

500 Meter Korridor für Photovoltaik an mehrspurigen Bahnstrecken

Photovoltaik im 500 Meter Korridor an Bahnstrecken: Eine erweiterte Perspektive für nachhaltige Energiegewinnung

Aktualisiert am 10. April 2026

Neben dem privilegierten 200-Meter-Korridor hat der Gesetzgeber einen erweiterten Bereich von 200 bis 500 Metern Entfernung zur Bahnstrecke für die Photovoltaik geöffnet. Dieser Bereich ist zwar nicht privilegiert, bietet aber über das EEG-Ausschreibungsverfahren attraktive Fördermöglichkeiten.

Rechtlicher Rahmen: § 48 EEG

Flächen im 500-Meter-Korridor entlang mehrgleisiger Bahnstrecken sind gemäß § 48 EEG nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren förderfähig. Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen können staatliche Förderungen erhalten, was die wirtschaftliche Umsetzung erleichtert. Die jährlichen Ausschreibungsvolumina für Freiflächen-PV liegen in den Jahren 2025 bis 2029 bei 9,9 GW pro Jahr – ein starkes Signal für Projektentwickler.

Unterschied zum 200-Meter-Korridor

Der wesentliche Unterschied: Im 500-Meter-Korridor ist eine Bebauungsplanung erforderlich. Die Gemeinden entscheiden, ob und wie Flächen für Photovoltaik ausgewiesen werden. Anders als im 200-Meter-Bereich gibt es keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung – die kommunale Planungshoheit bleibt bestehen.

Erheblich vergrößertes Flächenpotenzial

Die Erweiterung von 200 auf 500 Meter hat das bundesweite Flächenpotenzial entlang von Autobahnen und Bahnstrecken von gut 2 Millionen Hektar auf über 4,8 Millionen Hektar mehr als verdoppelt. Allein entlang des 33.300 Kilometer langen Bahnnetzes ergibt sich ein enormes Potenzial für die solare Energieerzeugung.

Für Flächeneigentümer bedeutet das: Auch Grundstücke, die nicht direkt an der Bahnstrecke liegen, sondern bis zu 500 Meter entfernt, können für Photovoltaik genutzt werden – vorausgesetzt, die Gemeinde stimmt dem Bebauungsplan zu und die Fläche erfüllt die Ausschreibungskriterien.

Zusammenfassung: 500 Meter vs. 200 Meter Korridor

  • Nicht privilegiert: Bebauungsplanung erforderlich. Gemeinden entscheiden über die Flächennutzung.
  • EEG-Förderung: Förderfähig nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren (§ 48 EEG). 9,9 GW jährliches Ausschreibungsvolumen.
  • Flächenpotenzial: Erweiterung auf über 4,8 Mio. Hektar bundesweit (Autobahnen und Bahnstrecken zusammen).
  • Für Eigentümer: Auch Flächen bis 500 Meter Entfernung zur Bahnstrecke kommen für attraktive Pachtpreise in Frage.