Neben dem privilegierten 200-Meter-Korridor hat der Gesetzgeber einen erweiterten Bereich von 200 bis 500 Metern Entfernung zur Bahnstrecke für die Photovoltaik geöffnet. Dieser Bereich ist zwar nicht privilegiert, bietet aber über das EEG-Ausschreibungsverfahren attraktive Fördermöglichkeiten.
Rechtlicher Rahmen: § 48 EEG
Flächen im 500-Meter-Korridor entlang mehrgleisiger Bahnstrecken sind gemäß § 48 EEG nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren förderfähig. Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen können staatliche Förderungen erhalten, was die wirtschaftliche Umsetzung erleichtert. Die jährlichen Ausschreibungsvolumina für Freiflächen-PV liegen in den Jahren 2025 bis 2029 bei 9,9 GW pro Jahr – ein starkes Signal für Projektentwickler.
Unterschied zum 200-Meter-Korridor
Der wesentliche Unterschied: Im 500-Meter-Korridor ist eine Bebauungsplanung erforderlich. Die Gemeinden entscheiden, ob und wie Flächen für Photovoltaik ausgewiesen werden. Anders als im 200-Meter-Bereich gibt es keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung – die kommunale Planungshoheit bleibt bestehen.
Erheblich vergrößertes Flächenpotenzial
Die Erweiterung von 200 auf 500 Meter hat das bundesweite Flächenpotenzial entlang von Autobahnen und Bahnstrecken von gut 2 Millionen Hektar auf über 4,8 Millionen Hektar mehr als verdoppelt. Allein entlang des 33.300 Kilometer langen Bahnnetzes ergibt sich ein enormes Potenzial für die solare Energieerzeugung.
Für Flächeneigentümer bedeutet das: Auch Grundstücke, die nicht direkt an der Bahnstrecke liegen, sondern bis zu 500 Meter entfernt, können für Photovoltaik genutzt werden – vorausgesetzt, die Gemeinde stimmt dem Bebauungsplan zu und die Fläche erfüllt die Ausschreibungskriterien.
Zusammenfassung: 500 Meter vs. 200 Meter Korridor
- Nicht privilegiert: Bebauungsplanung erforderlich. Gemeinden entscheiden über die Flächennutzung.
- EEG-Förderung: Förderfähig nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren (§ 48 EEG). 9,9 GW jährliches Ausschreibungsvolumen.
- Flächenpotenzial: Erweiterung auf über 4,8 Mio. Hektar bundesweit (Autobahnen und Bahnstrecken zusammen).
- Für Eigentümer: Auch Flächen bis 500 Meter Entfernung zur Bahnstrecke kommen für attraktive Pachtpreise in Frage.